Liebe Kolleg_innen,
da unsere Betriebsratsbüro Einweihung in der KSG gut angekommen ist, haben wir beschlossen, uns öfters zu einem informellen Austausch zu treffen.
Mit großer Freude laden wir Euch jetzt zu unserem 1. Betriebsrat- Kaffeeplausch ein.
Diesmal findet unser Treffen in der Mensa am Schillerplatz statt:
Mensa am Schillerplatz,
am Do. 09.11 von 9.00 bis 10.00 Uhr
Es ist eine Gelegenheit, mit Mitarbeiter_innen anderer Abteilungen zusammenzukommen, sich auszutauschen und
neue Kolleg_innen kennenzulernen.
Wir hoffe auf Euer Interesse, zahlreiche Beteiligung und warten mit Kaffee, Kuchen und Knabbereien auf Euch.
Mit kollegialen Grüßen
Arnold, Daniela, Dunja, Hind und Isabella (BR AUP)
Thomas Freiler, Jasmin Hammer, Johannes Köck, Christoph Rodler, Stefanie Seibold, Ruby Sircar, Christoph Urwalek (BR KüWi)
Eure Betriebsrät_innen
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A...kademie der bildenden Künste Wien
Dunja Reithner
Vorsitzende d. Betriebsrates f. d. AUP
Telefon +43 1 588 16 <tel:+43%201%20588%2016%201300> 8101
Schillerplatz 3, 1010 Wien
Betriebsrat_NWUP(a)akbild.ac.at <mailto:Betriebsrat_NWUP@akbild.ac.at>
d.reithner(a)akbild.ac.at<mailto:ibk-leitung@akbild.ac.at>
www.akbild.ac.at<http://www.akbild.ac.at/>
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Liebe Kolleg_innen des allgemeinen Universitätspersonals,
im Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen (AfG) werden mehrere Plätze als Ersatzmitglied für Akademieangehörige aus dem allgemeinen Personal frei, daher sucht der AfG aktuell nach Kolleg_innen, die Interesse an der Mitarbeit im AfG hätten.
Bitte meldet euch, wenn ihr Interesse habt via Email bei af_gleichbehandlung(a)akbild.ac.at<mailto:af_gleichbehandlung@akbild.ac.at>. Wir freuen uns über ein paar Worte zu euch bzw. zu eurer Motivation und klären gerne in einem persönlichen Gespräch etwaige Fragen vorab.
Wir freuen uns über neue Kolleg_innen aus dem allgemeinen Personal!
Liebe Grüße
Antje Lehn, Luciano Parodi und Eleonora Ciani
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Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen der Akademie der bildenden Künste Wien
GESETZLICHE AUFGABEN DES ARBEITSKREISES
Der Arbeitskreis ist ein im Universitätsgesetz sowie in der Satzung verankertes Kollegialorgan.
Laut Universitätsgesetz besteht die Aufgabe des Arbeitskreises darin, "Diskriminierungen durch Universitätsorgane auf Grund des Geschlechts sowie auf Grund der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion oder Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Orientierung entgegenzuwirken und die Angehörigen und Organe der Universität in diesen Angelegenheiten zu beraten und zu unterstützen".
An der Akademie engagiert sich der Arbeitskreis über die gesetzlichen Aufgaben hinaus gehend an der Erarbeitung, Diskussion und Umsetzung einer intersektional-angelegten diskriminierungskritischen Institutionspolitik.
AUFGABEN DER EINZELNEN MITGLIEDER
Im Normalfall finden während der Vorlesungszeit monatlich Sitzungen des Arbeitskreises statt, zu denen alle Haupt- und Ersatzmitglieder eingeladen sind.
Die konkreten Aufgaben als Arbeitskreismitglied an der Akademie umfassen etwa
* die Betreuung von Personalverfahren in Bezug auf die Aufgaben des Arbeitskreises,
* die Behandlung von Beschwerdefällen von Akademieangehörigen,
* die Teilnahme an Sitzungen von Kollegialorganen sowie an diversen inneruniversitären Arbeitsgruppen.
Zentrale Agenda ist hierbei, Gleichbehandlung und antidiskriminatorische Praxis auf unterschiedlichen Ebenen der Akademie zu verankern, zu festigen und auszubauen. Dementsprechend sieht die Satzung der Akademie für die Entsendung in den Arbeitskreis vor, dass bei "der Bestellung der Mitglieder [...] auf deren Erfahrung oder deren Bereitschaft zum Engagement in Gleichbehandlungsfragen sowie queer-feministischen und antidiskriminatorischen Angelegenheiten Bedacht zu nehmen" ist.
Der Arbeitskreis besteht insgesamt aus 24 Mitgliedern (12 Hauptmitglieder, 12 Ersatzmitglieder) und wird von einer Bürokraft unterstützt. Es fällt mal mehr, mal weniger Arbeit für die einzelnen Mitglieder an, d.h. jedes AfG-Mitglied kann und soll den Arbeitsaufwand nach der eigenen Zeitplanung in die regulären Arbeitszeiten integrieren. Für das Engagement im AfG sollte allerdings Zeit für die Sitzung und die Ressourcen für ein bis zwei Verfahren pro Jahr bzw. die Beteiligung an einer der Arbeitsgruppen aufgebracht werden. Die jeweiligen Leiter_innen der Organisationseinheiten haben ihre Mitarbeiter_innen darin zu unterstützen, den Zeitaufwand für die Mitarbeit im AfG aufbringen zu können.
Die Mitglieder werden vom Senat entsendet während dem AfG dabei das Vorschlagsrecht zukommt.
WEISUNGSFREIHEIT
Gemäß § 42 Universitätsgesetzt 2002 sind die Mitglieder des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen "bei der Ausübung ihrer Funktion an keine Weisungen oder Aufträge gebunden (Art. 81 c B-VG)" und dürfen "bei der Ausübung ihrer Befugnisse nicht behindert und wegen dieser Tätigkeit in ihrem beruflichen Fortkommen nicht benachteiligt" werden.
Online finden sich Informationen zum AfG an der Akademie unter www.akbild.ac.at/afg<http://www.akbild.ac.at/afg>
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A...kademie der bildenden Künste Wien
Eleonora Ciani, MA (sie/ihr - she/her)
Büro/Mitglied Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen
Equal Opportunities Team Office/Member
Telefon +43 1 588 16 3400<tel:+43%201%20588%2016%201300>
Schillerplatz 3, M19b, 1010 Wien
e.ciani(a)akbild.ac.at<mailto:e.ciani@akbild.ac.at>
www.akbild.ac.at/afg<http://www.akbild.ac.at/afg>