Liebe Lehrende,
liebe Kolleg_innen,
untenstehend noch einmal die Informationen seitens der
Curriculakommission Bildende Kunst, die Eduard Freudmann in der letzten Institutskonferenz erwähnt hat:
- Anträge zur Anerkennung von Vorstudien an anderen tertiären Bildungseinrichtungen sowie von beruflichen bzw. außerberuflichen Kompetenzen sind nicht mehr an eine einjährige Einreichfrist gebunden. Auch die Beschränkung auf max. 90 ECTS
fällt nun weg.
- Die Beantragung von Anrechnungen ist bis spätestens 2 Monate vor Diplomtermin erforderlich, empfohlen sind aber drei Monate. Das ist im Interesse der Studierenden, da so noch Zeit für etwaige Adaptionen bleibt. Bitte das künftig an Diplomand_innen weiterzugeben.
- Es gibt aus Personalmangel derzeit keine individuelle Anerkennungsberatung, außer im Rahmen von “Recognition in Practice” am 6.6. (10-12, Zoom) und am 27.6. (10-12, Zoom).
Freundliche Grüße
Nicole im Namen der Institutsleitung